E-Fahrzeuge akustisch besser wahrnehmbar machen

Die Schweiz (unter Leitung von Peter Füglistaler, Bild) und die EU haben eine Änderung des Landverkehrsabkommens verabschiedet. Diese bewirken, dass elektrische Fahrzeuge akustisch besser wahrnehmbar und Lastwagen mit dem neuen Fahrtschreiber ausgerüstet werden müssen.


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Das Landverkehrsabkommen sieht die Übernahme von einschlägigen EU-Rechtsbestimmungen vor, sobald in der Schweiz gleichwertige Rechtsvorschriften in Kraft sind. Diese Voraussetzung ist durch die Anpassung mehrerer Verordnungen des Bundes inzwischen erfüllt.

Die Harmonisierung hat zur Folge, dass ab dem 15. Juni 2019 neu zugelassene Elektro- und Hybridfahrzeuge sowie Fahrzeuge, die mit Brennstoffzellen angetrieben werden, über ein akustisches Warnsystem verfügen müssen. Im Vergleich zu Fahrzeugen mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren sind solche Fahrzeuge viel leiser. Dies kann für andere Strassenbenutzer gefährlich sein, insbesondere für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen.

Ebenfalls ab Mitte Juni müssen neu zugelassene Lastwagen und weitere betroffene Fahrzeuge mit intelligenten Fahrtschreibern (Tachografen) ausgestattet sein. Diese Fahrtschreiber der neusten Generation sind an das globale Satellitennavigationssystem (GNSS) angebunden und zeichnen den Standort des Fahrzeugs beim Beginn und am Ende der täglichen Arbeitszeit sowie jeweils nach drei Stunden kumulierter Lenkzeit automatisch auf. Zudem werden die gezielten Kontrollen durch die Behörden dank der neuen Geräte einfacher (Detailinformationen zu den intelligenten Fahrtschreibern).

Im Weiteren informierten sich die Delegierten der Schweiz und der EU gegenseitig über die jüngsten Entwicklungen bei der Schienen- und Strassenverkehrspolitik in ihren jeweiligen Gebieten. Dabei kam auch die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zur Sprache. Die EU-Kommission wurde informiert, dass im Jahr 2021 eine Anpassung erfolgen soll.

Die Schweizer Delegation an diesem 35. Treffen des Gemischten Landverkehrsausschusses wurde vom Direktor des Bundesamtes für Verkehr (BAV), Peter Füglistaler, angeführt.


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