EU legt Kriterien für Entwicklung der Maut fest
Die Verkehrsminister der EU-Staaten haben sich auf die neue Vignettenrichtlinie geeinigt: Die Gewichtsgrenze für die Maut wird (analog zur Schweiz) auf 3,5 Tonnen gesenkt. Zudem soll die Mauthöhe nach dem CO2-Ausstoss der Fahrzeuge differenziert werden.


Noch Ende November hatte die Alpen-Initiative mit harscher Kritik auf einen Entscheid des schweizerischen Bundesrates reagiert, nachdem bekannt wurde, dass die beschlossene Erhöhung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für Lastwagen mit Euro-Norm IV und V vom 1. Januar 2021 auf 1. Juli 2021 verschoben werden sollte. Der Bundesrat vollziehe «einen klima- und umweltpolitischen Rückschritt», hiess es aus Kreisen der Alpenschützer. Und: Er gebe «dem Druck einer parlamentarischen Motion nach» und sitze «der Lastwagenbranche auf». Knappe zwei Wochen später scheint bei den Leuten um SP-Nationalrat Jon Pult nun aber doch so etwas wie Weihnachtsstimmung aufzukommen. «Endlich geschafft! Die EU-Verkehrsminister einigten sich auf eine neue sogenannte Eurovignetten-Richtlinie, die ab 2023 gelten soll», twitterte man in den sozialen Medien. Und vor allem: «Für aktuelle Diesel-Lastwagen dürfte die Maut um rund 50% höher ausfallen als bisher.»
Gewichtslimite für Maut wird auf Schweizer Niveau gesenkt
In der Tat haben sich die EU-Verkehrsminister dieser Tage, «nach jahrelangen zähen Verhandlungen», so der deutsche Verkehrsminister Andreas Scheuer, auf eine Reform der EU-Vignettenrichtlinie geeinigt. Beschlossen wurde unter anderem, dass spätestens acht Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie in den EU-Mitgliedstaaten, in denen bereits Gebührensysteme vorhanden sind, verpflichtend Gebühren für alle Lastwagen über 3,5 Tonnen erhoben werden. Damit wird die Gewichtslimite analog der Schwerverkehrsabgabe in der Schweiz gesenkt und vereinheitlicht. Eine unbefristete Ausnahme soll es lediglich für KMU geben, die nicht im Transport tätig sind. Diese können Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen Gesamtgewicht nutzen, ohne eine Maut zahlen zu müssen. Wie diese Regelung ausgestaltet werden soll, wird jedes Land eigenständig entscheiden.
Signalwirkung für die LSVA in der Schweiz
Signalwirkung auf die Weiterentwicklung der Schwerverkehrsabgabe in der Schweiz dürfte aber leider wohl nicht die Mautbefreiung für das Gewerbe, sondern ein anderer Punkt haben: Die Mautsätze in den EU-Staaten müssen in Zukunft mit Blick auf den Klimaschutz nach dem CO2-Ausstoss der Fahrzeuge differenziert werden. So können CO2-freie Fahrzeuge bis 2025 komplett von der Maut befreit werden. Danach kann die Vergünstigung auf bis zu 75 Prozent der Kosten gesenkt werden, die Fahrzeuge mit der schlechtesten CO2-Bilanz zahlen mehr.