Garagen in der Schweiz: Ausstellungen und Messen im Freien erlaubt
Just zu Beginn des Autofrühlings dürfen sich die Schweizer Garagisten freuen: Draussen dürfen Ausstellungen und Messen stattfinden.


Der AGVS freut sich den Garagisten mitzuteilen, dass Ausstellungen und Messen draussen trotz Corona zulässig sind. Wie die Rechtsabteilung des AGVS mitteilt, ist die Durchführung unter folgenden Bedingungen erlaubt:
- Die Ausstellung findet ausschliesslich im Freien statt. Innenräume, wie etwa Showrooms, müssen für Kundinnen und Kunden abgesperrt werden.
- An der Ausstellung sind veranstaltungsähnliche Programme gänzlich verboten. Dazu gehören zum Beispiel Vorträge, Wettbewerbe und so weiter.
- Für die Durchführung müssen wirksame Schutzkonzepte nach Artikel 4 erstellt werden. Diese beinhalten insbesondere strikte Maskenpflicht sowie Regeln zur Desinfizierung und zum Lüften der Fahrzeuge.
- Verpflegungsmöglichkeiten dürfen nur unter Beachtung der aktuell geltenden Regeln in der Form eines Takeaway angeboten werden. Mit geeigneten Massnahmen aus dem Schutzkonzept werden Menschenansammlungen vor der Verpflegungsmöglichkeit verhindert. Wichtig: Für die Konsumation werden Kunden angewiesen, dies nach Möglichkeit im eigenen Fahrzeug oder abseits der Ausstellung zu tun.