Garagen in der Schweiz: Ausstellungen und Messen im Freien erlaubt

Just zu Beginn des Autofrühlings dürfen sich die Schweizer Garagisten freuen: Draussen dürfen Ausstellungen und Messen stattfinden.


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Der AGVS freut sich den Garagisten mitzuteilen, dass Ausstellungen und Messen draussen trotz Corona zulässig sind. Wie die Rechtsabteilung des AGVS mitteilt, ist die Durchführung unter folgenden Bedingungen erlaubt:

  • Die Ausstellung findet ausschliesslich im Freien statt. Innenräume, wie etwa Showrooms, müssen für Kundinnen und Kunden abgesperrt werden.
  • An der Ausstellung sind veranstaltungsähnliche Programme gänzlich verboten. Dazu gehören zum Beispiel Vorträge, Wettbewerbe und so weiter.
  • Für die Durchführung müssen wirksame Schutzkonzepte nach Artikel 4 erstellt werden. Diese beinhalten insbesondere strikte Maskenpflicht sowie Regeln zur Desinfizierung und zum Lüften der Fahrzeuge.
  • Verpflegungsmöglichkeiten dürfen nur unter Beachtung der aktuell geltenden Regeln in der Form eines Takeaway angeboten werden. Mit geeigneten Massnahmen aus dem Schutzkonzept werden Menschenansammlungen vor der Verpflegungsmöglichkeit verhindert. Wichtig: Für die Konsumation werden Kunden angewiesen, dies nach Möglichkeit im eigenen Fahrzeug oder abseits der Ausstellung zu tun.

 


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