Ökologische Strassensteuer: In Bern ist das Parlament am Zug

Die Berner Regierung hat das überarbeitete Gesetz über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge zuhanden des Parlaments (Grossen Rat) verabschiedet. Mit der Revision soll künftig für die Abgabe auf Strassenfahrzeuge auch ihr CO2-Ausstoss massgebend sein.


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Der Kanton Bern anerkenne seine «Mitverantwortung bei der Bekämpfung des Klimawandels». Dies hält der Berner Regierungsrat in einer Medienmitteilung fest. Der Regierungsrat schlägt dem Kantonsparlament deshalb eine Änderung des Gesetzes über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge vor, wobei Anreize für umweltfreundliche Fahrzeuge geschaffen werden sollen.

Heute werden Strassenfahrzeuge einzig nach ihrem Gewicht besteuert. Künftig soll bei Personenwagen und Lieferwagen neben dem Gewicht auch der CO2-Ausstoss berücksichtigt werden. Die überwiegende Mehrheit der politischen Kreise habe die «Revisionsvorlage aus ökologischer Sicht» begrüsst, hält die Regierung nach einer Vernehmlassung fest. Konkret: «Einzelne Interessensgruppen lehnten in der Vernehmlassung eine Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer generell ab, anderen ging der Vorschlag zu wenig weit.» Angesichts dieses Ergebnisses sieht sich der Regierungsrat in seiner Stossrichtung bestätigt.

Keine Lockerung der Zweckbindung

Immerhin: Von der ursprünglich beabsichtigten Lockerung der Zweckbindung bei der Verwendung der Einnahmen aus der Motorfahrzeugsteuer sieht er hingegen ab. Eine solche Lockerung sei in der Vernehmlassung verbreitet abgelehnt worden. Dagegen befürworte «eine grosse Mehrheit» eine Verknüpfung der Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer mit einer Senkung bei den allgemeinen Steuern natürlicher Personen.

Anreize für den Kauf von schadstoffarmen Fahrzeugen

Geplant ist, im abgeänderten Gesetz den stufenweise abnehmenden Gewichtstarif, der schwere Fahrzeuge bislang begünstigte, zu streichen. Neu ist bei den CO2-Emissionen eines Fahrzeugs eine abgestufte progressive Besteuerung vorgesehen. Das heisst: Produziert ein Fahrzeug keine oder geringe CO2-Emissionen (z.B. Elektrofahrzeuge, Fahrzeuge mit Brennstoffzellen oder hybride Antriebe), so fällt dieser Besteuerungsanteil überhaupt nicht oder nur bescheiden ins Gewicht.

Die neue Regelung gilt für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen. Für Lastwagen, Sattelschlepper, Anhänger und landwirtschaftliche Motorfahrzeuge gibt es keine Änderungen. Sie werden weiterhin nach den bisherigen Grundsätzen besteuert.

Besonderen Regelungen unterliegen aufgrund ihrer gewerblichen Nutzung auch Lieferwagen. Sie werden künftig ebenfalls nach Gewicht und CO2-Ausstoss besteuert, jedoch zu anderen Ansätzen: Bei Lieferwagen sind Gewicht und Motorisierung primär abhängig vom Verwendungszweck und damit anders als bei Personenwagen in der Regel nur beschränkt wählbar.

Das Kantonsparlament, der Grosse Rat, wird die Gesetzesvorlage in der Frühlingssession 2021 in erster Lesung beraten.


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