Parlament gibt «grünes Licht» für Cargo-sous-terrain
National- und Ständerat haben sich auf das Güterverkehrsgesetz Cargo-sous-terrain geeinigt. Die letzte Meinungsverschiedenheit betraf eine Sonderbestimmung zu Enteignungen.


Dem Projekt Cargo-sous-terrain steht – zumindest gesetzlich – nichts mehr im Wege: Der Nationalrat hat die letzte Meinungsverschiedenheit aus dem Weg geräumt. Sie betraf eine Sonderbestimmung zu Enteignungen, die die Interessen des Bundes und der mit ihm verbundenen Unternehmen gestärkt hätte und hätte eine Ungleichbehandlung gegenüber privaten Unternehmen wie der BLS geschaffen. Auch der Bundesrat hielt diesen Zusatz für unangebracht. Nationalrat Kurt Fluri hielt zudem fest, dass dieses Ansinnen «ins Leere läuft. Die Voraussetzungen des Enteignungsgesetzes sind bei allfälligen Enteignungen so oder so gegeben.»
Das Projekt Cargo-sous-terrain zielt darauf ab, den Gütertransport von der Strasse in unterirdische Tunnel zu verlagern. Es sieht einen dreigleisigen Tunnel vor, der rund um die Uhr betrieben wird. Er soll die wichtigsten Logistikzentren im Mittelland und in der Nordwestschweiz, von Genf bis St. Gallen und von Basel bis Luzern, mit internationalen Verbindungen verbinden. Die Güter werden vollautomatisch über Aufzüge an den Zugangspunkten in das System integriert oder verlassen es und werden mit einer Geschwindigkeit von etwa 30 km/h transportiert. Das Netz, das aus 500 Kilometern Tunnel besteht, soll bis etwa 2045 fertiggestellt sein.
Mit Cargo-sous-terrain Anstieg des Güterverkehrs bewältigen
Mit dem Projekt, das insgesamt zwischen 30 und 35 Milliarden Franken kosten wird, wollen die privaten Träger den Anstieg des Güterverkehrs bewältigen, der bis 2040 voraussichtlich 37 Prozent betragen wird. Die Verantwortung für die Planung und Finanzierung des Projekts wird bei der Aktiengesellschaft Cargo-sous-terrain (CST) liegen.