Bundesrat will Pilotprojekte für Mobility-Pricing ermöglichen

Angesichts der politischen Grosswetterlage und der sich abzeichnenden Finanzsorgen der öffentlichen Hand war es zu erwarten: Der Bundesrat hat entschieden, ein Gesetz für Pilotprojekte zu Mobility-Pricing in die Vernehmlassung zu geben.


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Eigentlich hatte man es bereits vor längerer Zeit geahnt, dass der Bund demnächst die Schleusen fürs Mobility Pricing öffnen würde: Die zunehmende Energieeffizienz der modernen Fahrzeugflotten sowie das Aufkommen der Elektromobilität dürften den Geldsegen der «Milchkuh Automobilität» immer mehr zum Versiegen bringen in absehbarer Zeit. Demgegenüber werden die Finanzsorgen des Bundes wohl in nächster Zeit nicht kleiner. Mit einem «Mobility Pricing» scheint man hier das «Ei des Kolumbus» gefunden zu haben.

Mobility-Pricing könne dazu beitragen, Verkehrsprobleme zu lösen, argumentiert der Bundesrat. Das habe «eine theoretische Wirkungsanalyse am Beispiel des Kantons Zug gezeigt».

Damit Mobility-Pricing in der Praxis jedoch getestet werden kann, braucht es eine entsprechende rechtliche Grundlage. Der Bundesrat hat dazu ein neues Gesetz erarbeitet und dieses nun in die Vernehmlassung geschickt.

Wie der Bundesrat die Resultate dieser Vernehmlassung interpretieren wird, dürfte eigentlich auch schon klar sein, zumal der Bund bei den Kantonen loyale Mitstreiter mit ähnlicher Interessenslage hat.

Mobility Pricing in der Schweiz: Reges Interesse an Pilotprojekten

Verschiedene Regionen haben denn auch bereits ihr Interesse an der Durchführung eines Pilotprojekts bekundet. Der Bund hat im Februar 2020 Kantone und Städte kontaktiert, um das konkrete Interesse an einem Pilotprojekt auszuloten. Darauf wurden beim Bund mehrere Ideen oder Projektskizzen eingereicht. Gemeldet haben sich die Kantone Aargau, Basel-Stadt, Genf, Jura, Thurgau (Frauenfeld), Wallis und Zug sowie die Städte Bern, Biel/Bienne, Delémont und Zürich. Die interessierten Kantone, Städte und Gemeinden wurden im Herbst 2020 sodann gebeten, ihre Projektskizzen und Ideen im Hinblick auf eine allfällige weitere Vertiefung im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zu präzisieren.

Das UVEK ist daran, die dazu eingereichten Projektideen mit den interessierten Kantonen, Gemeinden und Städten zu bereinigen und zu konkretisieren. Gestützt darauf werden als nächstes für einige dieser Projektskizzen Machbarkeitsstudien durchgeführt. Damit soll die Frage geklärt werden, welche der vorgeschlagenen Pilotprojekte realisiert werden können. Die Machbarkeitsstudien sollen bis 2022 vorliegen. Sie laufen parallel zum Gesetzgebungsprozess, damit die Pilotprojekte rasch starten können, sobald das neue Gesetz in Kraft tritt. Dies ist aus heutiger Sicht auf Anfang 2024 geplant.

 


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