Obligatorische Camion-Assistenzsysteme auf Alpenstrassen
Zur Umsetzung einer Standesinitiative unterbreitet die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates dem Rat einen Gesetzesentwurf. Die Gesetzesrevision sieht vor, dass für schwere Motorwagen auf den Transitstrassen eine Ausrüstungspflicht für unfallvermindernde Assistenzsysteme gelten soll.


Die vom Kanton Tessin eingebrachte Standesinitiative fordert Mindeststandards für die Sicherheitssysteme der Lastwagen, um die Sicherheit auf den Transitstrassen im Alpengebiet zu erhöhen. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates hat an ihrer Sitzung von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen. Mit 15 zu 10 Stimmen hat sie beschlossen, am Vorentwurf festzuhalten und dem Nationalrat einen Entwurf zur Revision des Strassenverkehrsgesetzes zu unterbreiten.
Die Gesetzesrevision sieht vor, dass für schwere Motorwagen auf den Transitstrassen im Alpengebiet eine Ausrüstungspflicht für unfallvermindernde Assistenzsysteme gelten soll. Für bestimmte nicht grenzüberschreitende Transporte soll der Bundesrat eine längere Frist vorsehen können.
Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Änderung des Strassenverkehrsgesetzes das Gefahrenpotenzial des Schwerverkehrs in den Alpen verringert und auf diese Weise der hohe Sicherheitsstandard auf den Schweizer Strassen weiter verbessert werden kann. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten. In ihren Augen ist der gesetzliche Handlungsbedarf ungenügend begründet und die Nachrüstung von Fahrzeugen wäre für das Transportgewerbe aus technischer und wirtschaftlicher Sicht kaum verhältnismässig.
Eine weitere Minderheit beantragt, die Möglichkeit einer längeren Frist für die Südschweiz und das Wallis aus der Vorlage zu streichen. Sie weist darauf hin, dass diese Ausnahmen die Wirksamkeit der Massnahmen reduzieren und der Rechtsgleichheit widersprechen. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit entlastet die längere Frist die in den Alpenkantonen tätigen Speditionsunternehmen und stellt die Versorgung der Berggebiete sicher.
Die Vorlage wird frühestens in der Sommersession vom Nationalrat behandelt.