Vereinfachung der Bewilligungsverfahren

Mit einem Postulat hat der Nationalrat den Bundesrat 2014 beauftragt zu prüfen, wie die Bewilligungsverfahren für Berufschauffeure vereinfacht werden können (insbesondere Fähigkeitsausweise und Fahrtschreiberkarten). Der Bundesrat hat jetzt seinen Bericht vorgelegt. Und er stellt Optimierungen in Aussicht.


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Berufschauffeure benötigen teilweise bis zu vier verschiedene Legitimationsausweise: Einen Führerausweis zum Führen des Fahrzeuges, einen Fähigkeitsausweis zum Transportieren von Gütern oder Personen, eine Fahrerkarte für den Betrieb des digitalen Fahrtschreibers sowie eine ADR-Bescheinigung zur Beförderung gefährlicher Güter.

Das Bundesamt für Strassen ASTRA musste deshalb prüfen, wie die Verfahren zur Erlangung der verschiedenen Legitimationsausweise für Berufschauffeure vereinfacht werden können.

Gemäss Zusammenfassung im Bericht des Bundesrates hat die Prüfung ergeben, dass eine Integration der Fahrerkarte oder der ADR-Bescheinigung in andere Legitimationsausweise nicht möglich ist. Für diese beiden Dokumente bestehen internationale Vorgaben.

Integration des Fähigkeitsausweises in den Führerausweis möglich

Demgegenüber ist jedoch eine Integration des Fähigkeitsausweises in den Führerausweis grundsätzlich möglich. «Sie hätte aber», so der Bericht, «den Nachteil, dass Inhaber und Inhaberinnen eines Fähigkeitsausweises bei dessen periodischen Erneuerung alle fünf Jahre mehr als heute bezahlen müssten.» Eine sofortige Integration würde gemäss Prüfung durch das ASTRA zudem bei den Kantonen zu hohen Umstellungskosten führen.

Wenn jedoch das Zusammenführen der beiden Ausweise nicht sofort, sondern erst ab 2025 im Rahmen ohnehin geplanten Umstellung des Druckverfahrens beim Führerausweis erfolgt, verursacht die Integration des Fähigkeitsausweises in den Führerausweis keine Zusatzkosten.

Kurzfristig realisiert werden soll jedoch ein Single Point of Contact (SPoC). Berufsfahrer sollen die vier Ausweise über eine einzige Plattform bestellen können. Auch Fragen sollen sie künftig über diese gemeinsame Plattform stellen können.

Diesen SPoC können das ASTRA und die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) bis Ende Februar 2020 realisieren.


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